IDD-Weiterbildungsverpflichtung

Hinweise und Tipps für Vermittler

Was bedeutet IDD?

Die IDD (Insurance Distribution Directive) gilt in allen EU-Ländern und trat mit nationalem Recht in Deutschland am 23. Februar 2018 in Kraft. Die Grundlage für die Umsetzung in Deutschland ist das am 07. Juli 2017 verabschiedete Gesetz und die daraus resultierenden Umsetzungsrichtlinien. Das Regierungskabinett hat sich in seiner Sitzung am 27. Juni 2018 auf eine Umsetzungsverordnung geeinigt, die durch den Bundestag und Bundesrat rechtskräftig verabschiedet wurde.

Die Richtlinie hat zum Ziel:
  • Den Verbraucherschutz zu stärken
  • Eine einheitliche Beratungsqualität sicherzustellen
  • Dem Kunden eine höhere Transparenz zu ermöglichen

IDD und Versicherung: Weiterbildungsverpflichtung

Was hat IDD mit Versicherung zu tun? Die nationale Umsetzung greift bei vielen Themen, die den Vermittler betreffen. Auch die Weiterbildung hat eine entscheidende Veränderung erfahren –

seit 2018 gilt für jeden Vermittler die Weiterbildungsverpflichtung.

Die Weiterbildungsmaßnahmen sind in Zeiteinheiten zu absolvieren und vom Vermittler zu dokumentieren. Die jährliche Weiterbildungsverpflichtung beträgt 15 Stunden und ist verpflichtend für alle Vermittler sowie Mitarbeiter, die vertrieblich agieren.

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Die wichtigsten Regeln kompakt zusammengefasst

IDD-konformer Nachweis

Bei den Weiterbildungsmaßnahmen ist zu beachten, dass diese IDD-konform sind und somit für Ihre Weiterbildungsverpflichtung angerechnet werden können. IDD-konform bedeutet, dass Vermittler für den erfolgreichen Besuch der Vorträge Teilnahmenachweise erhalten, die direkt auf die an den neuen gesetzlichen Vorgaben ausgerichtete Weiterbildungsverpflichtung einzahlen.

Die Fonds Finanz kennzeichnet ihre IDD-konformen Weiterbildungsmaßnahmen mit einem Siegel. Im gesamten Weiterbildungsangebot, wie den Messen, Online-Schulungen und Seminaren, finden Sie diese Kennzeichnung.

Nachweis bei der IHK

Jeder Makler muss seine erworbenen Teilnehmerzertifikate selbständig sammeln und für einen Zeitraum von fünf Jahren ab Ende des Kalenderjahres sicher archivieren. Die IHK stellt in Deutschland die Aufsicht für die Weiterbildungsverpflichtung dar. Sie kann beim Gewerbetreibenden eine Erklärung zur Erfüllung der Weiterbildungsverpflichtung anfordern, in der er für sich und seine zur Weiterbildung verpflichteten Beschäftigten die Erfüllung der Verpflichtung bestätigt und dokumentiert.

IDD-konforme Prüfungen im Beratungsprozess

Häufig gestellte Fragen zur IDD-Weiterbildung
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